Ob wirtschaftliche oder private Anliegen, Sie können bei unserem Sicherheitsdienst nicht nur den Objektschutz beauftragen, sondern auch den Bereich Wirtschafts- oder Privatdetektei nutzen. Diese steht unseren Auftraggebern bei einem berechtigten Interesse zur Verfügung und übernehmen verschiedene Aufgaben. Eine mögliche Kostenerstattung ist ein Aspekt, den einige Kunden bei uns anfragen. In vielen Fällen können die Kosten für die Beauftragung einer Detektei für den Klient in berechtigten Fällen übernommen werden.
Was kostet eine Detektei?
Die Kosten für unsere Detektei-Leistungen basieren auf der geleisteten und nachgewiesenen Stundenanzahl, welche unsere Detektive für Ihren Auftrag benötigen. Weitere Kostenfaktoren können Sie bei einer Auftragsanfrage erfragen. Selbstverständlich spiegeln die Kosten immer unsere Leistungen mit einem direkten Bezug auf Ihre Anfragen wider. Das bedeutet, es kann zu Kostensteigerungen kommen, wenn Sie als Unternehmen unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
Unter welchen Umständen lassen sich Kosten erstatten?
Die Kosten für eine Detektei lassen sich für den Klient unter Umständen auch erstatten, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Kostenerstattung wird immer im Einzelfall entschieden, sobald die Ergebnisse der Detektei vor Gericht geltend gemacht werden. In diesem Falle liegt die Entscheidungsmacht beim Richter.
Die Kosten werden nur erstattet, wenn die Ergebnisse vor Gericht anzuwenden sind und ein berechtigter Verdacht besteht. Wer privat einen Detektiv nutzen möchte, weil beispielsweise der Verdacht des Ehebetrugs besteht, kann unter diesen Voraussetzungen seine Kosten nicht zurückerhalten.
Kostenerstattung nach §91 ZPO
Nach §91 ZPO muss die unterlegene Partei in einer Gerichtsverhandlung die Kosten für die Beauftragung einer Detektei erstatten, wenn diese zu einer Aufklärung beitragen konnte. Die Erstattung ist jedoch immer gerichtlich zu entscheiden. Unser Secure Ce Sicherheitsdienst mit dem Schwerpunkt Objektschutz und Detektei übernimmt private Anliegen und wirtschaftliche Detektivaufträge.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung Kosten?
Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für unsere Detektivarbeit übernimmt, kann Ihnen nur Ihre Versicherung verbindlich beantworten. Es gibt durchaus Versicherungen, die diese Kosten übernehmen. Deswegen bitten wir Sie wenn Ihnen eine verbindliche Klärung wichtig ist, die Informationen vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einzuholen. Die Leistungen im Detail, die übernommen werden, hängen von Ihren Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags mit der Versicherung ab.
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