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Sicherheitsmitarbeiter haben verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, um in unserem Sicherheitsgewerbe aufgenommen zu werden. Unsere Mitarbeiter, sei es im Objektschutz oder in anderen Portfoliobereichen, haben fachkundige Ausbildungen und Weiterbildungen erhalten. Neben der Sachkundeprüfung Artikel 34a GeWo haben unsere Mitarbeiter weitere Voraussetzungen zu erfüllen, um beim Sicherheitsdienst Secure Ce aufgenommen zu werden.

Welche Qualifikation haben unsere Sicherheitsmitarbeiter?
Welche Qualifikation haben unsere Sicherheitsmitarbeiter?

Die wichtigsten Qualifikationen, um beim Sicherheitsdienst Secure Ce tätig werden zu dürfen

Voraussetzungen für jeden unserer Mitarbeiter sind der Erwerb verschiedener Weiterbildungen sowie damit verbundener Qualifikation und die körperliche Fitness. Sowohl im Objektschutz, dem Veranstaltungsschutz als auch dem Personenschutz sind körperliche Betätigungen nötig, die mit Fitness und Ausdauer verbunden sind. Eine weitere Voraussetzung besteht im Vorlegen eines einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses. Dieses erhalten Sie auf Antrag beim zuständigen Ordnungsamt. Die Person selbst sollte unauffällig, psychisch und physisch anpassungsfähig sein und kein Problem mit Schichtarbeit haben. Mit dieser Qualifikation können Mitarbeiter in folgenden Sicherheitsbereichen eingesetzt werden:

  • Personenschutz
  • Veranstaltungsschutz
  • Objektschutz
  • Revierdienst
  • Pförtnerdienst
  • Wachschutz

Sachkundeprüfung Artikel 34a GeWo – Pflicht für alle Sicherheitsdienstmitarbeiter

Alle Mitarbeiter des Secure Ce Sicherheitsdienstes können nur dann in das Team aufgenommen werden, wenn die Grundkenntnisse und die Basisqualifikationen nach § 34a Abs.1 Satz 5 GewO vorhanden sind. Die Sachkundeprüfung muss von jedem Mitarbeiter absolviert werden, um einen sicheren Umgang mit Personen, dem Gesetz und entsprechenden Verteidigungsmaterialien nachweisen zu können. Für diese Prüfungen werden von der IHK landesweit Kurse und Angebote angeboten, die mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Die Kurse dauern im Schnitt 41 Tage und finden in der Regel im Vollunterrichts statt.

Folgende Themen umfasst die Sachkundeprüfung:

  1. Recht der öffentlichen Sicherheit
  2. Waffenrecht
  3. Straf- und Strafverfahrensrecht
  4. Vorschriften zur Verhütung von Unfällen
  5. Gewerberecht
  6. Datenschutzrecht
  7. Bürgerliches Recht
  8. Kompetenzen im Umgang mit Menschen

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