Jeder Sicherheitsmitarbeiter von Secure CE muss verschiedene Voraussetzungen und Qualifikationen erfüllen, um in unserem Sicherheitsgewerbe aufgenommen zu werden. Unsere Mitarbeiter, sei es im Objektschutz oder in anderen Sicherheitsbereichen haben fachkundige Ausbildungen und Weiterbildungen erhalten. Neben der Sachkundeprüfung Artikel 34a GeWo erfüllen unsere Sicherheitsmitarbeiter alle weiteren Voraussetzungen / Qualifikationen damit Aufträge qualifiziert und technisch korrekt abgearbeitet werden.
Qualifikation als Sicherheitsmitarbeiter bei dem Sicherheitsdienst Secure Ce
Neben den sachlichen Voraussetzungen, welche durch Erwerb der sicherheitsrelevanten Weiterbildungen erforderlich sind, muss jeder Mitarbeiter auch körperliche Fitness besitzen. Sowohl im Objektschutz, dem Veranstaltungsschutz oder dem Personenschutz sind körperliche Belastungen erforderlich, die mit Fitness und Ausdauer abzulegen sind. Eine weitere Voraussetzung besteht mit einem einwandfreien polizeilichen Führungszeugnis. Dieses kann beim Ordnungsamt kostenpflichtig beantragt werden. Die Person selbst sollte unauffällig, psychisch und physisch anpassungsfähig sein und kein Problem mit Schichtarbeit haben. Mit dieser Qualifikation können Sicherheitsdienstmitarbeiter in folgenden Sicherheitsbereichen bei Secure CE eingesetzt werden:
- Personenschutz
- Veranstaltungsschutz
- Objektschutz
- Revierdienst
- Pförtnerdienst
- Wachschutz
Sachkundeprüfung Artikel 34a GeWo-Pflicht für alle Sicherheitsdienstmitarbeiter
Alle Mitarbeiter des Secure Ce Sicherheitsdienstes können nur dann in das Team aufgenommen werden, wenn die Grundkenntnisse und die Basisqualifikationen nach § 34a Abs.1 Satz 5 GewO vorhanden sind. Die Sachkundeprüfung muss von jedem Sicherheitsdienstmitarbeiter absolviert werden, um einen sicheren Umgang mit Personen, dem Gesetz und Verteidigungsmaterialien nachweisen zu können. Für diese Prüfungen werden von der IHK landesweit Kurse und Angebote vorgestellt, die mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Die Kurse dauern in der Regel 41 Tage und finden in einem Vollunterricht statt.
Folgende Themen umfasst die Sachkundeprüfung:
- Recht der öffentlichen Sicherheit
- Waffenrecht
- Straf- und Strafverfahrensrecht
- Vorschriften zur Verhütung von Unfällen
- Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Recht
- Kompetenzen im Umgang mit Menschen