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Wenn Sie unseren Sicherheitsdienst in Hannover beauftragen buchen Sie professionelle Sicherheitsleistungen. Unser gesamtes Dienstleistungsportfolio lässt sich auch einzeln nutzen oder in Kombination für Unternehmen oder Privatpersonen anwenden. Die Abrechnungen erfolgen auf zwei Arten. In der ersten Variante wird die Kostenerrechnung nach dem abgeschlossenen Auftrag erteilt. Diese Abrechnungsform ist beispielsweise bei einer Beauftragung Detektei sinnvoll oder im Personenschutz. Bei der zweiten Variante erfolgt ein Fixpreis in monatlicher Abrechnung.

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Welche Leistungen im Sicherheitsdienst werden abgerechnet?

Unser Leistungsportfolio ist sehr unterschiedlich und bezieht sich auf Unternehmen und Privatpersonen in und um Hannover. Unsere Sicherheitsleistungen kann im privaten Umfeld ebenso wie im gewerblichen Rahmen seine Anwendung finden. Zu unseren Sicherheitslleistungen gehören:

  1. Personenschutz
  2. Veranstaltungsschutz
  3. Objektschutz
  4. Revierdienst
  5. Privatdetektei
  6. Wirtschaftsdetektei
  7. Pförtnerdienste

Selbstverständlich übernehmen wir auch weitere Aufgaben auf Anfrage. Sollten Sie eine andere Dienstleistung suchen als hier angezeigt, sprechen Sie uns bitte an.

Erfolgt jede Abrechnung nach dem Stundensatz?

Die Abrechnung kann auf Basis eines vorher festgelegten Stundensatzes erfolgen. Diese Form der Rechnungserstellung wird vor allem bei kleineren Projekten wie der Detektei-Arbeit genutzt. Der Stundensatz wird Ihnen bei der Auftragsarbeit verbindlich mitgeteilt. Auch beim dem Veranstaltungsschutz oder zeitlich begrenzten Personenschutz kann eine solche Abrechnung erfolgen.

Ein weiteres Abrechnungsmodell bezieht sich auf die monatliche Errechnung der Leistungen. Diese Rechnungserstellung ist häufig bei Revierdiensten, dem dauerhaften Objektschutz und beim Pförtnerdienst sinnvoll.

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Kann ich die Leistungen des Sicherheitsdienstes steuerlich geltend machen?

Unternehmen können in der Steuererklärung die Leistungen beanspruchen. Dazu sollte jedoch Ihr Steuerberater herangezogen werden. Privatpersonen können bis heute die Kosten noch nicht absetzen. Für private Wohnanlagen wird empfohlen das diese mit baulichen Maßnahmen gesichert werden. Aus diesem Grund kann es zu einer Zurückweisung kommen. Steuerrechtliche Fragen lassen sich jedoch am besten durch einen Steuerberater beantworten. Jedoch ist es nicht immer möglich, die Kosten für den Sicherheitsdienst abzusetzen.

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0511 / 96 66 758 info@secure-ce.de

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