objektschutz-hannover-fav

Im Sicherheitsgewerbe tragen unsere Mitarbeiter verschiedene Verteidigungswaffen. Im Personenschutz dient die Waffe zum Eigenschutz und dem Schutz anderer Personen. Um eine Waffe, egal in welcher Form besitzen zu dürfen, muss jeder Mitarbeiter von unserem Sicherheitsdienst Informationen und Genehmigungen vorweisen können. Damit das Tragen der Waffe genehmigt wird, benötigen Sicherheitsdienstpersonen eine Waffenbesitzkarte. Sie ist die Grundvoraussetzung für alle weiteren Vorgehen.

Welche Genehmigung ist für das Führen einer Waffe im Personenschutz notwendig?
Welche Genehmigung ist für das Führen einer Waffe im Personenschutz notwendig?

Die Waffenbesitzkarte im Sicherheitsgewerbe

Im Objektschutz, Personenschutz und auch beim Wachschutz ist es wichtig, dass unserer Mitarbeiter sich und das Objekt bzw. die betreute Person im Ernstfall verteidigen können. Der Gebrauch einer Waffe steht natürlich nicht im Vordergrund. Sollte es trotzdem zu einem unerwarteten Zwischenfall kommen, ist unser Mitarbeiter berechtigt, sich selber und andere Personen zu schützen. Das Tragen einer Waffe ist in Deutschland nur mit einer Waffenbesitzkarte möglich. Unterschieden werden grüne, gelbe und rote Karten, welche angeben, wer unter welchen Umständen, welche Personengruppe die Waffe tragen darf. Um die Waffenkarte zu erhalten müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Dazu gehören:

  • die Volljährigkeit
  • die Zuverlässigkeit
  • das waffenrechtliche Bedürfnis
  • die Waffensachkunde

Der Waffenschein als Genehmigung zum Tragen der Waffe im Personenschutz

Um die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung tragen zu können, ist es wichtig sich mit dem Erwerb eines Waffenscheins zu befassen. Auch unsere Mitarbeiter sind dazu verpflichtet diesen Schein zu erhalten. Der Waffenschein berechtigt den Personenschützer oder den Mitarbeiter des Objektschutzes dazu, die Waffe auch außerhalb der Wohnung bei sich zu tragen. Um den Nachweis zu erhalten sind unter anderem die Voraussetzungen der Waffenbesitzkarte zu erfüllen und der Besitzer muss eine Haftpflichtversicherung mit einer vorher festgesetzten Deckungssumme aufnehmen.

objektschutz-hannover-fav2

Meldung bei der Polizei

Wenn Mitarbeiter unseres Sicherheitsdienstes in Hannover  im Personenschutzein e Waffe bei sich tragen, dann ist es besteht die Pflicht diesen Waffenbestand/-besitz bei der Polizei zu melden. Diese prüft die Eignung, die Genehmigungen und die Zulässigkeit.

zurück zur FAQ

Jetzt Termin vereinbaren

Wir sind für Sie da!

05137 / 980 60 29 info@secure-ce.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert